Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle angegebenen Preise für Speisen sind Brutto-Preise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle angegebenen Preise für Ausstattungen und Personal sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eine Anzahlung von bis zu 100% der Gesamtsumme kann im Vornherein unsererseits erhoben werden. Bei Zahlung nach Veranstaltung / Lieferung ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsdatum der Abschlussrechnung zu zahlen bzw. am Veranstaltungstag.
CATERING
Das Catering innerhalb unserer Räumlichkeiten wird ausschließlich durch uns bereitgestellt. Dem Veranstalter und den Besuchern der Veranstaltung ist es nicht gestattet, selbst mitgebrachte Speisen oder Getränke zu verzehren, zu verkaufen oder unentgeltlich Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Kork- bzw. Tellergeld in Höhe des Verkaufswertes erhoben. Speisen für Allergiker werden unter Berücksichtigung eines Zuschlags auf Wunsch produziert bzw. abgeändert. Wir übernehmen keine Garantie für die 100%ige Allergenfreiheit dieser Speisen, da nicht auszuschließen ist, dass in einem bestimmten Küchenbereich auch andere Lebensmittel hergestellt wurden, bzw. Ware eines Lieferanten allergene Zusatzstoffe enthält. Alle Cateringpreise gelten laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
BEANSTANDUNGEN
Sollte eine Reklamation begründet sein, so ist diese unverzüglich zu machen, damit wir eine umgehende Überprüfungsmöglichkeit haben. Schadensersatzansprüche auf Grund höherer Gewalt werden nicht erstattet. Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche werden nur im Rahmen der Rechnungssumme erstattet, nicht darüber hinaus.
MIETINFORMATIONEN
Alle Ausstattungsartikel wie z.B. Küchengeräte sowie unser Equipment überlassen wir Ihnen für die vereinbarte Mietzeit. Es handelt sich um gebrauchtes Equipment, Gerät bzw. Mobiliar. Wir haften nicht für etwaige Mängel. Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte für die Dauer der Gebrauchsüberlassung auf eigene Kosten zum Neuwert gegen Einbruch, Diebstahl, Feuer- und Leitungswasserschäden zu versichern, dem Lieferanten auf Verlangen die Versicherungsscheine vorzulegen und die Versicherungsgesellschaft zu ersuchen dem Lieferanten die üblichen Sicherungsscheine auszuhändigen. Alle Versicherungs- und Schadensersatzansprüche, die der Kunde wegen Verlustes oder Schädigung an den Gegenständen erwirbt, werden hiermit an den Lieferanten abgetreten und gehen mit ihrer Entstehung auf ihn über. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Pflichten, kann der Lieferant das Mietverhältnis fristlos kündigen und die sofortige Rückgabe bzw. Neubeschaffung des Equipments, Gerätes bzw. Mobiliars verlangen. Beschädigungen, Verlust, usw. sind bei der Anlieferung auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Das Equipment, Gerät bzw. Mobiliar bleibt Eigentum des Lieferanten. Der Kunde ist nicht berechtigt, es Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Sollten wir für Sie Geschirr oder Gläser zusätzlich ausleihen müssen, da Sie ein anderes Design wünschen oder unser Vorrat an Mietgeschirr nicht ausreicht, müssen wir Ihnen den Preis neu kalkulieren. Die Lieferung umfasst nicht mögliche Auf- und Abbauarbeiten. Die gemieteten Artikel werden laut vertraglicher Absprache angeliefert und müssen nach Mietende vom Mieter an einem vorher vereinbarten Ort zur Abholung bereitgestellt werden. Bei nicht ordnungsgemäßer Zusammenstellung der Artikel werden die Aufräumarbeiten im Anschluss in Rechnung gestellt. (siehe hierzu die Preise für Fachpersonal). Nach Rückgabe unserer Mietgegenstände können innerhalb der nächsten sechs Wochen Bruch- und Schwundmengen berechnet werden.
LIEFERUNG
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis zum Zeitpunkt der Anlieferung beziehungsweise Abholung für einen Ansprechpartner zu sorgen. Bei Anlieferung muss eine Toleranz von 60 Minuten einkalkuliert werden. Wir übernehmen keine Gewähr für verspätete Lieferungen durch höhere Gewalt. Bei unserer Angebotskalkulation gehen wir stets von einer ebenerdigen und barrierefreien Anlieferung aus. Wir erbitten daher bei Bestellung oder Angebotsanfrage Ihrerseits um Information, ob sich der Anlieferort im Erdgeschoss oder einem höher gelegenen Bereich befindet. Sollte Letzteres der Fall sein und uns kein Fahrstuhl vor Ort zur Verfügung stehen, behalten wir uns vor, eine Erschwerniszulage zu berechnen. Diese beläuft sich auf bis zu 100% der Anfahrtskosten und / oder auf die Personalkosten für die Aufbauhelfer. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen in unserer Auftragsbestätigung mit.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
Die angebotenen Preise und Mengen, sind für die von Ihnen angegebenen Personen kalkuliert. Personen- und Mengenminderungen von mehr als 10% erfordern eine neue Kalkulation und führen somit zu Preisveränderungen. Der Auftraggeber muss spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung dem Auftragnehmer die genaue Personenzahl durchgeben, ansonsten gilt die im Auftrag erteilte Personenzahl. Annahme und Bestätigung der zustande kommenden Aufträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Rücktritt und Stornierungen schriftlich vereinbarter Aufträge können unter Umständen kostenpflichtig sein. Das trifft zum Beispiel zu, wenn die Ware bereits gekauft wurde. Mit Ihrer Bestellung werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
PREISÄNDERUNGEN
Wir behalten uns vor, unsere Preise eventuell den Gegebenheiten am Markt für das kommende Jahr anzugleichen.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG/ STORNIERUNG
Der Veranstalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind wir berechtigt Stornierungsgebühren zu erheben.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.
GEBÜHREN
Veranstaltungen, die der Anmelde- und Genehmigungspflicht zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) unterliegen, sind durch den Veranstalter selbst bei den zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden. Soweit für die Durchführung Ihrer Veranstaltung behördliche Erlaubnisse, Konzessionen, Genehmigungen, etc. notwendig sind, müssen diese Ihrerseits auf eigene Kosten, auf eigene Rechnung und in eigenem Namen eingeholt werden. Gleiches gilt für die notwendige Abführung öffentlicher Beiträge, Steuern, Gebühren, etc. (z.B. GEMA, KSK oder Vergnügungssteuer). Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Gebühren oder Beiträge gehen zu Lasten des Veranstalters. Der Partyservice Schwerin haftet in keinem Fall für etwaige Nachforderungen, Zuschläge oder Gebühren.
INVENTAR
Sämtliches Inventar und Geschirr, Gläser und Mobiliar sind im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Kosten für Schäden, Fehl- und Bruchmengen trägt der Veranstalter. Die durch den Veranstalter, den Gästen und seinen Mitarbeiter entstanden sind.
GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Schwerin. Alle Informationen (Texte, Bilder und sonstiges in den Bereichen Printmedien und Website sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Schweriner Partyservice unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzung, und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronische Systeme. Somit verlieren alle bisherigen Preislisten und AGB hiermit ihre Gültigkeit. Stand März 2015.